Darüber hinaus kann es sehr hilfreich sein, gleich beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie mit abzuschließen. Immerhin sorgt diese Garantie für Klarheit, besonders darüber, wer im Schadensfall den Schaden bezahlen muss. Wobei diese Kosten von der jeweiligen Versicherung übernommen werden. Jedoch sollte man sich die Garantie gut anschauen, denn nicht mit allen Gebrauchtwagen-Garantien ist der Autobesitzer später vollständig abgesichert. Schließlich können die einzelnen Bedingungen sehr unterschiedlich ausfallen. Denn während einige Verträge sogar die Verschleißteile mit übernehmen, gibt es auch Verträge, bei denen die Garantie nur sehr begrenzte Teile absichert.
Der Kraftfahrer kann diese Gebrauchtwagen-Garantie, sowohl bei den Vertriebsorganisationen erhalten, wie bei freien Händlern oder dem Hersteller.
Wohingegen dies bei einem privaten Autokauf ganz anders aussieht. Denn wer sein Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, hat nicht nur oftmals deutlich niedrigere Preise, sondern gleichzeitig ein viel höheres Risiko.
Schließlich werden hier die Gebrauchtwagen-Garantien inzwischen nicht mehr angeboten. Somit kann man den Privatverkäufer bei Mängeln auch nicht haftbar machen, solange es sich hierbei nicht um ein verschwiegenes Problem handelt.